Chemi Wolf

Feuerungskontrolle / Abgasmessung

Bei der amtlichen Feuerungskontrolle wird gemessen, ob die in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.

In den Kantonen Bern, Solothurn und Aargau sind wir ihr Ansprechpartner für die Abgasmessung.

Öl und Gas

Öl- und Gasfeuerungen sind in periodischen Abständen von 2 respektive 4 Jahren messpflichtig. Diese Abgasmessung führen wir, wenn möglich direkt mit den jährlichen Kaminfegerarbeiten durch, sodass sie nur einen Termin wahrnehmen müssen.

Bei dieser Kontrolle wird der Ausstoss von Kohlenmonoxid (CO), Stickoxid (Nox), Russ und Abgasverlust gemessen.

Im Kanton Bern erhalten sie von uns jeweils rechtzeitig ein Aufgebot, in den anderen Kantonen müssen die Anlagebetreiber selber einen Kontrolleur für Feuerungskontrolle innerhalb der vorgegebenen Frist aufbieten.

Holz

Stückholz, Schnitzel und Pelletfeuerungen unter 70kW sind ab der Heizperiode 2019/2020 messpflichtig. Bei Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW wird alle vier Jahre eine Emissionsmessung durchgeführt. Gemessen wird dabei der Ausstoss von Kohlenmonoxid (CO). Bei Altholzanlagen wird auch der Staub gemessen.

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